Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Was bedeutet das 14-tägige Widerrufsrecht?
Innerhalb von 14 Tagen kann der Maklervertrag ohne Nennung von Gründen widerrufen werden. Die Frist beginnt bei ordnungsgemäßer Belehrung mit Abschluss des Maklervertrages.
Kann der Makler vor Ablauf der 14-Tage-Frist tätig werden?
Ja, sie müssen nicht 14 Tage auf Ihr Exposé oder einen Besichtigungstermin warten. Wenn ein Immobilienmakler vor Ablauf der 14-Tage-Frist tätig werden soll, so bedarf dies allerdings einer ausdrücklichen Bestätigung des Kunden, auch darüber, dass sein Widerrufsrecht bei erbrachter Maklerleistung, etwa dem erfolgten Nachweis einer Kaufgelegenheit, erlischt. Wenn der Kunde kein Interesse mehr an dem Objekt hat, braucht er den Maklervertrag nicht zu widerrufen, da eine Courtage zwingend immer nur dann zu zahlen ist, wenn der nachgewiesene oder vermittelte Kaufvertrag tatsächlich zustande gekommen ist. Der Makler hat erst dann einen Provisionsanspruch, wenn er die Dienstleistung voll erfüllt hat und der Immobilienkauf notariell beurkundet wurde.